Schadensgutachten 

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?

Beauftragen Sie einen neutralen, unabhängigen Gutachter, für die Erstellung eines Schadensgutachten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und kein Geld zu verlieren.

Wir beraten Sie gerne darüber, wann und ob ein Schadensgutachten erforderlich ist.

"Was soll ich nach einem unverschuldetem Unfall tun?

Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Die gegnerische Versicherung (vom Unfallverursacher) muss die Kosten hierfür bezahlen, auch wenn diverse Versicherungen die Aussage treffen das dies nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlt wird.

Selbstverständlich dürfen Sie auch eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens beauftragen. Sie müssen sich nicht für die von der Versicherung gewählten Reparaturwerkstatt entscheiden. Auch ein Mietwagen während der Unfallreparatur steht Ihnen zu, dieser darf auch direkt von der Reparaturwerkstatt bezogen werden.

Wenn Sie Fragen haben helfen wir Ihnen gerne weiter!"

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