Was soll ich nach einem unverschuldetem Unfall tun?
Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Die gegnerische Versicherung (vom Unfallverursacher) muss die Kosten hierfür bezahlen, auch wenn diverse Versicherungen die Aussage treffen das dies nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlt wird.
Selbstverständlich dürfen Sie auch eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens beauftragen. Sie müssen sich nicht für die von der Versicherung gewählten Reparaturwerkstatt entscheiden. Auch ein Mietwagen während der Unfallreparatur steht Ihnen zu, dieser darf auch direkt von der Reparaturwerkstatt bezogen werden.
Wenn Sie Fragen haben helfen wir Ihnen gerne weiter!