Der Marktwert entspricht dem privaten Handelswert von Fahrzeugen. Die Angabe des Marktwertes ist daher mehrwertsteuerneutral. Ermittlungen des Marktwertes werden erforderlich für Fahrzeuge, die gewerblich nicht oder nur selten gehandelt werden. Hierunter sind klassische Fahrzeuge oder individuell umgebaute Fahrzeuge zu verstehen. Der Marktwert liegt deutlich unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, sofern dieser hier nach der eigentlichen Definition als Händlerverkaufswert überhaupt festzustellen ist. In den letzten Jahren hat der Marktwert wieder eine besondere Bedeutung bei der Kaskoversicherung für klassische Fahrzeug (Oldtimer) erlangt. Die preisgünstigen Sonderversicherungen für Oldtimerkasko entschädigen lediglich auf Basis des Marktwertes. Spezielle Marktspiegel für klassische Fahrzeuge berücksichtigen überwiegend den privaten Fahrzeughandel und geben daher Preisnotierungen für den Marktwert an.