Es wird unterschieden zwischen technischer und merkantiler Wertminderung.
Technische Wertminderung fällt an, wenn durch die Reparatur der Zustand vor dem Unfall nicht mehr hergestellt werden kann.
Die merkantile Wertminderung fällt vor dem Hintergrund an, dass auch bei sach- und fachgerechter Reparatur eines Unfallschadens dieser beim Verkauf des Fahrzeug als solcher anzugeben ist. Der Käufer versucht vor diesem Hintergrund den Kaufpreis zu mindern. Dieser Verlust beim Verkauf wird bereits im Zuge der Schadenregulierung als merkantile Wertminderung ausgezahlt. Die Höhe der merkantilen Wertminderung ist abhängig vom Umfang des Schadens, vom Wert des Fahrzeugs und vom Alter und dessen Laufleistung. Eine exakte Ermittlung der Wertminderung setzt genaue Kenntnis des Schadenumfangs und des Fahrzeugwertes voraus.