Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der regional für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu bezahlen ist. Der Wiederbeschaffungswert entspricht also regelmäßig dem Händlerverkaufswert. Anwendung findet der Wiederbeschaffungswert bei Haftpflichtschäden, sofern die Höhe der Reparaturkosten die Angabe des Wiederbeschaffungswertes erforderlich macht. Häufige Ausnahme: Klassische Fahrzeuge (vgl. Marktwert)